Schlaglöcher melden - alle Schlaglöcher werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet

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Der Winter 2010/2011 zeigt sich mit seiner ganzen Härte. Nach der ersten Tauperiode zeigen sich auf den Straßen wieder viele Schlaglöcher. Immer wieder stellt man sich die Frage, wer kommt für den Schadensersatz bei einem Schlagloch-Unfall auf?


Die Kommunen sind verpflichtet, auf die Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Das Aufstellen von Warnschildern und Einrichten von Tempolimits befreit die Kommunen im Regelfall von der Haftung. Autofahrer sind wiederum verpflichtet, vorsichtig zu fahren. Gerät ein Autofahrer in ein frisches Schlagloch und entsteht dadurch ein Schaden, so trägt er die Beweislast dafür, dass das Straßenbauamt vor der Gefahr nicht gewarnt hat und der Schaden durch das Loch im Boden verursacht worden ist. Andernfalls bleibt er komplett auf den Reparaturkosten sitzen.

Autofahrer sollten deshalb an der Unfallstelle Beweise sammeln. Fotos der unbeschilderten Gefahrenstelle können dabei nützlich sein. Unfallstelle, Schlagloch und Schäden am Auto sollten darauf deutlich erkennbar sein. Wichtig ist die Protokollierung von Zeugenaussagen anderer Autofahrer, Schadenersatz gegen die Kommune durchzusetzen.

Und genau hier setzt der Schlaglochmelder an! Wir leiten Ihre Schlaglochmeldung an die zuständigen Behörden weiter. Sollte nach der Veröffentlichung keine Maßnahme eingeleitet werden und ein Schaden an Ihren Fahrzeug entstehen, hat man gute Chancen, Schadensersatz zu fordern. Die Kommunen müssen nach Bekanntwerden von Strassenschäden reagieren, tun sie es nicht, kann man als Betroffener Schadensersatz fordern!

Florian Baar vom Autoclub Europa (ACE): "Generell ist die Kommune oder die zuständige Behörde für die Verkehrssicherheit der Straßen zuständig. Gehaftet werden kann nur dann, wenn wirklich grob fahrlässig gehandelt wurde." Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn eine Behörde von dem Schlagloch gewusst und trotzdem keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen hat. Damit ist eine umgehende Instandsetzung gemeint, das Aufstellen von Warnschildern oder die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Hatten Sie bereits einen Schaden an Ihrem Fahrzeug durch ein Schlagloch? Wenn ja, welche Schäden wurden festgestellt und was haben Sie allen unternommen? Wurde Sie auf Strassenschäden aufmerksam gemacht?

Schreiben Sie uns einfach per Email (schlagloch@udl-intermedia.com) oder melden Sie sich kurz an und kommentieren Sie diesen Artikel. Auf Wunsch dürfen Sie auf unserer Homepage einen eigenen Artikel zu Ihren Fall veröffentlichen. Dazu sind allerdings Bilder und Protokolle zur Beweispflicht notwendig, da wir keinen Lust haben, von Kommunen abgemahnt zu werden.

Datum:
10 January 2011
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Mar 08: UDL-Intermedia schrieb zu 82449 Uffing
Ein Foto würde uns helfen, die Prüfung schneller durchzuführen.

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